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kurze stationäre Phase ambulant beendet

Die Kombibehandlung

Die Kombibehandlung ist eine Gesamtbehandlung, die sich aus drei Phasen zusammensetzt und vor Beginn einer Rehabilitationsbehandlung bei der jeweiligen Rentenversicherung oder Krankenversicherung beantragt werden muss.

Vier Hände greifen zu einem Rechteck zusammen Die Kombitherapie wird von den Fachambulanzen vor der stationären Phase beantragt.

Informationen zur Kombibehandlung

Phasen der Behandlung

Phasen in der Kombibehandlung

  1. Maßnahmen im Vorfeld durch die Fachambulanz       4 - 6 Wochen                                                      die Beantragung erfolgt in der Fachambulanz. Hier werden die jeweiligen möglichen Angebote besprochen und die familiäre und berufliche Lebenssituation geklärt, gemeinsam mit einem Arzt die Diagnose erstellt und alle notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung bei der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung zusammengestellt. Mit der behandelnden Klinik wird ein Vorgespräch geführt.
  2. Stationäre Behandlungsphase in der Klinik            In der 8wöchigen Behandlungsphase für Alkoholabhängige und 13 - 16 wöchigen Behandlungsphase bei Drogenklienten werden Ziele der Entwöhnungsbehandlung geklärt und bearbeitet.
  3. Ambulante Weiterbehandlung (Fachambulanz)     Im Anschluss werden die erreichten Ziele in der Fachambulanz in wöchentlich stattfindenden Therapiegruppen und Einzelgesprächen weiter gefestigt und im Alltag umgesetzt.

Zwischen allen Phasen findet jeweils ein Übergabegespräch statt, sodass die erarbeiteten Ziele und Absprachen bekannt sind.

wer kann eine Kombibehandlung beantragen

Das Therapieangebot der Kombibehandlung Sucht - KoRS - ist vorrangig für nachfolgend beschriebene Patientengruppen vorgesehen:

  • Alkoholabhängige Patienten mit guter Krankheitseinsicht und Reflexionsfähigkeit.
  • Sozial gut integrierte Patienten.
  • Beruflich noch integrierte Patienten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder klare berufliche Perspektiven mitbringen.
  • Suchtmittelabhängige ohne schwere körperliche und psychische Störungen und Folgeerkrankungen.
  • Drogenabhängige (vorzusehen ist eine 13-16wöchige stationäre Behandlungsphase) mit ausreichender sozialer Integration, ohne Strafverfolgung und Therapieauflagen.
  • Darüber hinaus ist bei Drogenabhängigen im Vorfeld der stationären Therapie in Abstimmung mit der Fachambulanz ein Vorgespräch mit dem ärztlichen Leiter der Klinik vorzusehen.
für wen kommt eine Kombibehandlung nicht in Frage

Patienten in folgenden Lebenssituationen können nicht an der Kombibehandlung teilnehmen / Kontraindikation:

  • Patienten mit noch geringer Introspektions- und Reflexionsmöglichkeit ihrer Suchterkrankung und daher noch starker extrinsischer Motivation.
  • Patienten mit erheblicher sozialer Desintegration, Langzeitarbeitslosigkeit und niedrigen sozialen Kompetenzen.
  • Patienten mit Abhängigkeit von illegalen Drogen und Polytoxikomanie verbunden mit mehrfacher Straffälligkeit und gerichtlicher Therapieauflage.
  • Ebenso Heroinabhängige und Patienten mit vorstationärer Teilnahme an einem Substitutionsprogramm.
  • Patienten mit erheblicher körperlicher (neurologischer, orthopädischer oder internistischer) Folge- oder Zusatzerkrankung und / oder psychiatrischer komorbider Störung.
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